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SpielordnungDruckversion
Grundregeln
- Die Spieldauer beträgt 2 x 45 Minuten
- Der Spielmodus hängt von der Anzahl der angemeldeten Mannschaften ab
- Bei 6-8 Mannschaften spielt jeder gegen jeden - der Meister wird anschließend in einer Playoff Runde unter den Mannschaften der ersten 4 Plätze ausgespielt (der Erste gegen den Vierten & der Zweite gegen den Dritten)
- bei mehr als 8 Mannschaften wird der normale Ligamodus gespielt - jeder gegen jeden
- bei weniger als 6 Teams spielt jeder zweimal gegen jeden
- Der Sieger erhält den Wanderpokal (für 1 Jahr)
- Die Teilnahmekosten betragen für das gesamte Turnier Euro 275,-
- Der offizielle Spieltag ist jeweils der Montag - gemäß des Spielplanes
- Austragungsort ist der Sportplatz der SG Bernwardswiese * Brückstraße 26 * 30519 Hannover
§ 1 Spielregeln
Alle Spiele von Mannschaften, die an der Punktspielrunde des SGB-Cups teilnehmen, werden nach den amtlichen Spielregeln, gemäß den Vorschriften des Deutschen Fußball Bundes (DFB) bzw. Niedersächsischen Fußball Verbandes (NFV) mit den nachfolgenden Bestimmungen dieser Spielordnung ausgetragen. Änderungen der Spielregeln, die vom DFB bzw. NFV beschlossen werden, sind sofort nach Gültigkeit zu übernehmen.
§ 2 Spielleitung
Die gesamte Spielleitung hat die SG Bernwardswiese. Während der Spiele ist der Schiedsrichter Handlungsbevollmächtigter.
§ 3 Spielberechtigung von Mannschaften
Voraussetzung der Spielberechtigung ist, Teilnehmer des SGB-Cups zu sein. Anmeldung bis spätestens 28.02. eines jeden Jahres.
§ 4 Spielberechtigung von Spielern
Zur Teilnahme an den Spielen sind alle im Vorfeld der Saison genannten Spieler der Mannschaften berechtigt. Nennung der Spieler bis spätestens 15.04. eines jeden Jahres. Die Spieler der am SGB-Cup teilnehmenden Mannschaften dürfen nicht untereinander ausgetauscht werden.
§ 5 Erteilung der Spielberechtigung
Die Spielberechtigung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Spielerlaubnis wird erteilt:
- Bei Neuaufnahme von Mannschaften
- Bei Neuaufnahmen von einzelnen Spielern
§ 6 Spielerlaubnis
Spielberechtigt ist, wer im Vorfeld der Saison von seiner Mannschaft gemeldet wurde.
Folgende Daten werden hierfür benötigt:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum
Die Mannschaft haftet für die Richtigkeit der Angaben
§ 7 Amateureigenschaft
An Spielen der Punktspielrunde dürfen keine Spieler der 3 höchsten Spielklassen des DFB mitwirken.
§ 8 Teilnahme an Pflichtspielen
Mit der Anmeldung, zu dem von der spielleitenden Stelle vorgeschriebenen Termin, verpflichten sich die Mannschaften zur regelmäßigen Teilnahme am Spielbetrieb.
Die Zulassung von Mannschaften am regelmäßigen Spielbetrieb obliegt der spielleitenden Stelle.
§ 9 Spielerkontrolle
Die Spielerlisten müssen vor dem Spielbeginn dem Schiedsrichter vorliegen. Die Schiedsrichter werden punktuelle Kontrollen vornehmen.
§ 10 Feldverweis
Der Schiedsrichter kann einen Spieler des Feldes (rote Karte) verweisen, ohne vorher die gelbe Karte gezeigt zu haben. Dieser ist dann automatisch für das nächste Spiel gesperrt und hat die Strafe gemäß des Strafenkatalogs für die Rote Karte zu zahlen.
a) gelbe Karte Verwarnung
b) gelb-rote Karte Matchstrafe
Bei einer Matchstrafe wird der Spieler vom heutigen Spiel ausgeschlossen, darf aber im nächsten Spiel wieder eingesetzt werden.
Spieler, die eine Matchstrafe erhalten haben, dürfen nicht ersetzt werden.
§ 11 Auswechseln von Spielern
In allen Pflichtspielen können 4 Spieler eingewechselt werden. Ausgewechselte Spieler können beliebig wieder eingewechselt werden, dieses ist nur innerhalb einer Ballruhe erlaubt. Das Zeichen des Schiedsrichters ist abzuwarten.
§ 12 Sportbekleidung
Spieler haben einheitlich die gemeldete Spielkleidung zu tragen. Der Mannschaftsführer muß erkenntlich sein. Es besteht die Pflicht, mit Rückennummern zu spielen
§ 13 Spielpläne
Die Erstellung der Spielpläne erfolgt durch die SG Bernwardswiese. Die Spielpläne müssen den teilnehmenden Mannschaften 14 Tage vor Beginn der Spielserie vorliegen.
Bei Neuansetzungen und evtl. Verlegungen erfolgt die Nachricht per Fax oder Email.
§ 14 Wertung der Spiele
Pflichtspiele werden nach Punkten bewertet. Für das gewonnene Spiel erhält der Sieger 3 Punkte, bei einem Unentschieden gibt es für jede Mannschaft 1 Punkt.
Für die Serie wird durch die spielleitende Stelle eine Tabelle geführt, diese wird auf Anfrage den Mannschaften zugesandt, oder kann im Internet abgefragt werden.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Ergebnis des direkten Vergleiches, anschließend die Tordifferenz, sind Punkt und Tordifferenz gleich, dann ist das Team mit den mehr erzielten Toren besser. Bei Gleichheit findet ein Entscheidungsspiel statt.
§ 15 Verlegen von Spielen - Abmeldung der Mannschaft
Verlegungen von Pflichtspielen können, bei Zustimmung beider Mannschaften und der Verfügbarkeit des Platzes, in Ausnahmen gemacht werden. Dieses muss schriftlich und begründet mindestens 3 Tage vor Spieltermin bei der SG Bernwardswiese beantragt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird das Spiel als verloren gewertet und kann nicht nachgeholt werden.
Bei höherer Gewalt kann kurzfristig eine Spielverlegung stattfinden
Das Zurückziehen von Mannschaften vor Beendigung einer Spielzeit ist nicht statthaft und wird mit einer Geldbuße bestraft. (siehe Strafkatalog).
Wird eine Mannschaft vor Beendigung der Pflichtspiele vom Spielbetrieb abgemeldet, führt das automatisch zum Verlust der bereits erworbenen Punkte.
Mannschaften die innerhalb der Serie den Spielbetrieb einstellen, erhalten keine Kosten zurück.
§ 16 Antreten und Nichtantreten von Mannschaften
Als angetreten gilt ein Team, das sich mit nicht weniger als 7 Spieler in Spielkleidung zum festgesetzten Spieltermin eingefunden hat.
Eine Mannschaft, die zu einem angesetzten Spiel ohne vorherige Absage nicht angetreten ist, kann von der Turnierleitung disqualifiziert werden. Bei verspätetem Eintreffen (Karenzzeit 15 Minuten) wird das Spiel mit 3 Punkten und 5:0 Toren für den Gegner gewertet.
§ 17 Spielabbruch - Wertung abgebrochener Spiele
Der Schiedsrichter kann jeder Zeit ein Spiel abbrechen, wenn ihm die Fortsetzung aus wichtigen Gründen nicht ratsam erscheint.
Zum Abbruch eines Spieles soll der Schiedsrichter sich aber erst entscheiden, wenn alle Mittel zur Fortsetzung erschöpft sind. Abbruch eines Spieles durch den Schiedsrichter kann folgende Gründe haben:
- starke Dunkelheit
- Unbespielbarkeit des Platzes
- Tätlicher Angriff eines Spielers auf den Schiedsrichter
- Unmögliche Durchführung eines geordneten Spieles
- Allgemeine Widersetzlichkeit der Spieler
Eine Mannschaft ist nicht zum Abbruch eines Spieles berechtigt. Ohne Rücksicht auf ihre Gründe, verliert sie etwaige Punkte aus diesem Spiel und kann wegen Unsportlichkeit bestraft werden.
Wird ein Spiel ohne Verschulden einer Mannschaft vom Schiedsrichter abgebrochen, so kann eine Wiederholung stattfinden.
Wird ein Spiel durch Verschulden eines oder mehrerer Spieler einer Mannschaft abgebrochen, so wird das Spiel mit 5 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet. Sollte ein positiveres Torverhältnis vorliegen, so wird dieses gewertet.
Wird ein Spiel durch Verschulden beider Mannschaften abgebrochen, erhält keine Mannschaft Punkte.
Am Spielabbruch beteiligte Mannschaften erhalten außer Punktverlust noch Geldbußen.
Wird ein Spiel nach 60 Minuten unter einem der oben aufgeführten Punkte vom Schiedsrichter abgebrochen, gibt es keine Wiederholung. Die Wertung erfolgt nach aktuellen Stand bei Abbruch.
§ 18 Verpflichtungen
Alle teilnehmenden Mannschaften des SGB-Cups verpflichten sich, persönlich für eventuelle Schäden an Personen oder Platzanlagen aufzukommen
§ 19 Verletzungen
Bei evtl. auftretenden Verletzungen während der Spiele gelten diese als Freizeitunfälle und nicht als Unfälle die der Berufsgenossenschaft bzw. dem Betriebssportbund gemeldet werden können. Bitte weisen Sie Ihre Spieler entsprechend darauf hin.
Strafenkatalog
1. Spielen lassen von gesperrten oder ausgeschlossenen Spielern Euro 20,-
Für die Mannschaft Punktverlust
Für den Spieler weitere 3 Spiele
2. Spielen ohne Spielerlaubnis Euro 20,-
a. Für die Mannschaft Punktverlust
3. Absage bzw. Nichtantreten zu einem Pflichtspiel Euro 30,-
4. Zurückziehen von Mannschaften innerhalb der laufenden Spielserie Euro 100,-
5. Tätlichkeit - rohes Spiel = Rote Karte Euro 30,-
6. Beleidigung, Bedrohung des Schiedsrichters, Linienrichter,
Zuschauer, Gegners Euro 30,-
7. Antreten in unvorschriftsmäßiger Spielkleidung Euro 15,-
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